
Preisgestaltung
Anerkannt nach § 45a
Als anerkannter Betreuungsdienst nach § 45a sind wir berechtigt, Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Für Sie bedeutet das: verlässliche Qualität, rechtssichere Betreuung und keine Vorauszahlungen.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Bereits ab Pflegegrad 1 übernehmen wir die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. So bleibt das Thema Pflege für Sie einfach, transparent und ohne zusätzlichen Aufwand.
Zusätzliche Pflegeleistungen
Neben dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € stehen Pflegebedürftigen weitere Leistungen von bis zu 3.539 € jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Darüber hinaus können bis zu 40 % des Pflegegeldes für kombinierte Sachleistungen eingesetzt werden – die Pflegekasse beteiligt sich dabei anteilig an den entstehenden Kosten.
