Damit es Ihnen wieder gut geht

Bekommen Sie Unterstützung

 

Es gibt verschiedene Hilfen für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen. Dazu gehören auch die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie alle sollen die Bewältigung des Alltags für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen erleichtern. Das ist die rechtliche Grundlage Angebote zur Unterstützung im Alltag sind in § 45a des Sozialgesetzbuchs XI geregelt. Für Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es eine eigene Verordnung, die erklärt, wie Hilfen in NRW ausgestaltet sind: die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ – kurz AnFöVO NRW. Sie legt fest, wer solche Angebote anbieten darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Anerkennung funktioniert.

 

Hier ausführliche Informationen zu diesem Thema:

 

Den Alltag gemeinsam meistern gemeinsam meistern – Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende An- und Zugehörige in NRW

 

 

 

 

 

 

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